Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Uber-Urteil zu Geschäftsmodell

Updated : 21. Mai 2021, 13:07 UTC1min read
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Berlin (Reuters) – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Vermittlungsverbot von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch den Fahrdienstanbieter Uber bestätigt.
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Die Berufung des US-Konzerns gegen ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von Dezember 2019 sei zurückgewiesen worden, teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit. Mehrere Taxizentralen aus verschiedenen Städten Deutschlands hatten damals dagegen geklagt, dass über die Uber-App Fahrten mit Mietwagenfahrern vermittelt und abgebucht werden können. Das Landgericht urteilte, dadurch trete Uber als Dienstleister auf, der die Konditionen bestimme und abrechne, was eine Konzessionspflicht nach sich ziehe.

Die Konkurrenz zwischen Mietwagenanbietern und Taxiunternehmen ist zuletzt größer geworden. Mietwagen mit Fahrer müssen im Gegensatz zu Taxis nicht an öffentlichen Plätzen bereitstehen und haben keine Betriebspflicht. Mietwagenanbieter nehmen unter anderem Limousinenfahrten vor oder bieten Behindertenfahrdienste an.

Uber nahm nach der Urteilsentscheidung des Landgerichts die notwendigen Änderungen vor. In Deutschland arbeitet das Unternehmen nach eigenen Angaben ausschließlich mit lizenzierten Mietwagen- und Taxifirmen zusammen, die über alle notwendigen Genehmigungen verfügen und deren Fahrer alle einen Personenbeförderungsschein besitzen. “Das heutige Urteil hat keinen Einfluss auf unseren Service in Deutschland, denn es bezieht sich auf unser altes Vermittlungsmodell”, teilte Uber mit.

Uber vermittelt weltweit über seine Plattform Autofahrten, liefert Essen aus und bietet Frachtleistungen an. In Deutschland können in 13 Städten Fahrten gebucht werden und Uber will demnächst mit seinem Essenslieferdienst Uber Eats in Berlin an den Start gehen.

 

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